(1) Die Tagesgebühr wird für die Zeit der Reisebewegung und des Aufenthaltes im Ort der Dienstverrichtung gewährt und einheitlich nach der Gesamtdauer der Dienstreise berechnet. Die Landesregierung hat die Höhe der Tagesgebühr unter Bedachtnahme auf den im Zusammenhang mit einer Dienstreise durch... mehr lesen...