Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des a) Urteils des LGZ Wien vom 11. August 2003 und b) unangefochtenen Beschlusses des Erstgerichts vom 17. November 2004, AZ 26 E 110/04z, womit dem Betreibenden ein zwangsweises Pfandrecht für seine vollstreckbare Forderung von 590.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Oktober 2002 und Antragskosten von 9.102,97 EUR simultan auf bestimmten [richtig] Liegenschaftsanteilen als Haupteinlage und sechs weiteren Liegenschaftsanteilen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes, daß die in der Berufung enthaltene Tatsachenrüge den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nur in unzureichendem Maße gerecht wird, wird vom Revisio... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen lebt der Betroffene als Frühpensionist mit seiner Mutter in einem Einfamilienhaus in Perchtoldsdorf. Er befindet sich seit 1969 im permanenten Streit mit seinem Nachbarn, woraus mehrere Zivil- und Strafverfahren entstanden, die dem Betroffenen auch finanziellen Schaden verursachten. Der Betroffene leidet an einem paranoiden Syndrom aus dem Formenkreis der endogenen Psychose im Rahmen eines schizophrenen Achsensydroms. Dies füh... mehr lesen...