Folgende Umstände sind dem Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich schriftlich zu melden:
1. | jede Änderung der Trägerin oder des Trägers der sozialpädagogischen Einrichtung, | |||||||||
2. | jeder Wechsel in der pädagogischen Leitung und | |||||||||
3. | jede – auch nur vorübergehende – Schließung der sozialpädagogischen Einrichtung. |
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