Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle

WKJHG 2013 - Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013 [CELEX-Nrn.: 32003L0086, 32005L0036, 32009L0050, 32011L0036, 32011L0098 und 32013L0033]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§§ 1,2, 3

Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

§ 4

Persönlicher Anwendungsbereich und örtliche Zuständigkeit

§ 5

Trägerschaft und Besorgung

Fachliche Ausrichtung

§ 6

Personal für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

§ 7

Anerkennung von Ausbildungen

§ 8

Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit

§ 9

Statistik

§ 10

Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe

§ 11

Verschwiegenheitspflicht

§ 12

Auskunftsrechte

§ 13

Datenverwendung

§ 14

Sonderauskünfte

§ 15

Dokumentation

§ 16

Kinder- und Jugendanwaltschaft

§ 17

Zusammenarbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen

2. Hauptstück

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Abschnitt

Soziale Dienste

§ 18

Begriff

§ 19

Allgemeines

§ 20

Arten der Sozialen Dienste

§ 21

Erholungsaktionen

§ 22

Entgelt

§ 23

Praktische und wirtschaftliche Hilfen

2. Abschnitt

Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung

§ 24

Gefährdungsabklärung

§ 25

Hilfeplanung

§ 26

Beteiligung

§ 27

Krisenzentren

3. Abschnitt

Erziehungshilfen

§ 28

Arten der Hilfen

§ 29

Unterstützung der Erziehung

§ 30

Volle Erziehung

§ 31

Erziehungshilfen auf Grund einer Vereinbarung

§ 32

Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung

§ 33

Hilfen für junge Erwachsene

§ 34

Durchführung

§ 35

Vorläufige Kostentragung

§ 36

Kostentragung, Kostenersatz

§ 37

Übertragung von Rechtsansprüchen

4. Abschnitt

Pflegekinder und Pflegepersonen

§ 38

Begriff

§ 39

Vermittlung von Pflegeplätzen

§ 40

Pflegeverhältnisse im Rahmen der Vollen Erziehung

§ 41

Private Pflegeverhältnisse

§ 42

Pflegeaufsicht

§ 43

Hilfen zur Festigung des Pflegeverhältnisses

§ 44

Pflegekindergeld

5. Abschnitt

§ 45

Tagesbetreuung

6. Abschnitt

Sozialpädagogische Einrichtungen

§ 46

Bewilligung

§ 47

Aufsicht und Widerruf der Bewilligung

§ 48

Meldepflicht

7. Abschnitt

Mitwirkung an der Adoption

§ 49

Grundsätze

§ 50

Mitwirkung an der Adoption im Inland

§ 51

Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption

§ 52

Eignungsbeurteilung

3. Hauptstück

§ 53

Strafbestimmungen

§ 55

Verweisungen auf Bundesgesetze, Staatsverträge und Richtlinien der Europäischen Union

§ 56

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 57

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 16.12.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 57 WKJHG 2013