Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (WKJHG 2013) Fundstelle

WKJHG 2013 - Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – WKJHG 2013 [CELEX-Nrn.: 32003L0086, 32005L0036, 32009L0050, 32011L0036, 32011L0098 und 32013L0033]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§§ 1,2, 3

Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

§ 4

Persönlicher Anwendungsbereich und örtliche Zuständigkeit

§ 5

Trägerschaft und Besorgung

Fachliche Ausrichtung

§ 6

Personal für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

§ 7

Anerkennung von Ausbildungen

§ 8

Planung, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit

§ 9

Statistik

§ 10

Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe

§ 11

Verschwiegenheitspflicht

§ 12

Auskunftsrechte

§ 13

Datenverwendung

§ 14

Sonderauskünfte

§ 15

Dokumentation

§ 16

Kinder- und Jugendanwaltschaft

§ 17

Zusammenarbeit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen

2. Hauptstück

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Abschnitt

Soziale Dienste

§ 18

Begriff

§ 19

Allgemeines

§ 20

Arten der Sozialen Dienste

§ 21

Erholungsaktionen

§ 22

Entgelt

§ 23

Praktische und wirtschaftliche Hilfen

2. Abschnitt

Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung

§ 24

Gefährdungsabklärung

§ 25

Hilfeplanung

§ 26

Beteiligung

§ 27

Krisenzentren

3. Abschnitt

Erziehungshilfen

§ 28

Arten der Hilfen

§ 29

Unterstützung der Erziehung

§ 30

Volle Erziehung

§ 31

Erziehungshilfen auf Grund einer Vereinbarung

§ 32

Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung

§ 33

Hilfen für junge Erwachsene

§ 34

Durchführung

§ 35

Vorläufige Kostentragung

§ 36

Kostentragung, Kostenersatz

§ 37

Übertragung von Rechtsansprüchen

4. Abschnitt

Pflegekinder und Pflegepersonen

§ 38

Begriff

§ 39

Vermittlung von Pflegeplätzen

§ 40

Pflegeverhältnisse im Rahmen der Vollen Erziehung

§ 41

Private Pflegeverhältnisse

§ 42

Pflegeaufsicht

§ 43

Hilfen zur Festigung des Pflegeverhältnisses

§ 44

Pflegekindergeld

5. Abschnitt

§ 45

Tagesbetreuung

6. Abschnitt

Sozialpädagogische Einrichtungen

§ 46

Bewilligung

§ 47

Aufsicht und Widerruf der Bewilligung

§ 48

Meldepflicht

7. Abschnitt

Mitwirkung an der Adoption

§ 49

Grundsätze

§ 50

Mitwirkung an der Adoption im Inland

§ 51

Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Adoption

§ 52

Eignungsbeurteilung

3. Hauptstück

§ 53

Strafbestimmungen

§ 55

Verweisungen auf Bundesgesetze, Staatsverträge und Richtlinien der Europäischen Union

§ 56

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 57

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 16.12.2013 bis 31.12.9999
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