§ 29a WElWG 2005

WElWG 2005 - Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

In Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der „Helsinki-Konvention“ sowie deren Änderungen hat die Behörde durch Verordnung entsprechend dem Stand der Technik nähere Bestimmungen über

1.

die Pflichten des Betreibers nach einem schweren Unfall,

2.

das Sicherheitskonzept,

3.

den Sicherheitsbericht,

4.

den internen Notfallplan,

5.

das Sicherheitsmanagementsystem

zu erlassen.

In Kraft seit 23.12.2014 bis 31.12.9999
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