In Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der „Helsinki-Konvention“ sowie deren Änderungen hat die Behörde durch Verordnung entsprechend dem Stand der Technik nähere Bestimmungen über
1.Ziffer einsdie Pflichten des Betreibers nach einem schweren Unfall,
2.Ziffer 2das Sicherheitskonzept,
3.Ziffer 3den Sicherheitsbericht,
4.Ziffer 4den internen Notfallplan,
5.Ziffer 5das Sicherheitsmanagementsystem
zu erlassen.
In Kraft seit 23.12.2014 bis 31.12.9999
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