Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Elektrizitätsunternehmen, die elektrische Energie erzeugen oder die Versorgung mit Elektrizität wahrnehmen, sind berechtigt über eine Direktleitung ihre eigenen Betriebsstätten und Kunden mit elektrischer Energie zu versorgen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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