Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die gemeinderätliche Personalkommission beschließt ihre Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind unter Bedachtnahme auf die ihr zukommenden Aufgaben auch die näheren Bestimmungen über die Geschäftsführung zu treffen
.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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