Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bei Vollziehung des § 111a Abs. 4 DO 1994 bzw. des § 62d Abs. 4 VBO 1995 findet § 39 Abs. 2 Z 4 in der Fassung der 14. Novelle zu diesem Gesetz Anwendung.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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