Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
(1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme des Abschnittes II am 29. November 1985 in Kraft getreten.
(2) Der Abschnitt II ist in seiner Stammfassung am 1. Juli 1986 in Kraft getreten.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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