§ 21 W-NSG Nationalpark

W-NSG - Wiener Naturschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

 Die Erklärung eines Gebietes zu einem Nationalpark erfolgt durch Landesgesetz.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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