Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.07.2024
Für die Mitglieder des Verwaltungsgerichts gilt die Besoldungsordnung 1994 – BO 1994, LGBl. Nr. 55, mit folgenden Abweichungen:
Gehaltsstufe
Euro
01
6.636,00
02
7.026,05
03
7.416,10
04
7.806,11
05
8.485,54
06
8.875,57
07
9.265,62
08
9.655,65
2.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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