Voraussetzungen für die Bewerbung als Landesrechtspflegerin oder Landesrechtspfleger sind insbesondere
1. | die österreichische Staatsbürgerschaft, | |||||||||
2. | die Einreihung in die Verwendungsgruppe B im Sinn der Anlage 1 der BO 1994 und | |||||||||
3. | die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung für den Fachverwaltungsdienst oder den technischen Fachdienst. |
0 Kommentare zu § 16 VGW-DRG