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VGW-DRG - Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Dieses Gesetz regelt das Dienstrecht der gemäß §§ 3 und 31 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG ernannten Mitglieder des Verwaltungsgerichts Wien und der gemäß § 4 VGWG ernannten besonders ausgebildeten nichtrichterlichen Bediensteten (Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspfleger).

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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