§ 54 VBG

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.02.2015 bis 31.12.9999

DasAuf das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsassistentin oder des vollbeschäftigten Vertragsassistenten beträgt:sind die Bestimmungen über das Monatsentgelt der Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe l 1 anzuwenden.

in der Ent-

lohnungs-

Euro

stufe

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2 268,4

2

2 340,5

3

2 412,7

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2 492,7

5

2 666,0

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2 847,9

7

3 029,9

8

3 206,1

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3 389,3

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11

3 744,3

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3 926,5

13

4 108,7

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4 291,1

15

4 473,5

16

4 650,1

17

4 880,6

18

4 880,6

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5 225,8

Stand vor dem 11.02.2015

In Kraft vom 01.03.2014 bis 11.02.2015

DasAuf das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Vertragsassistentin oder des vollbeschäftigten Vertragsassistenten beträgt:sind die Bestimmungen über das Monatsentgelt der Vertragslehrpersonen der Entlohnungsgruppe l 1 anzuwenden.

in der Ent-

lohnungs-

Euro

stufe

1

2 268,4

2

2 340,5

3

2 412,7

4

2 492,7

5

2 666,0

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2 847,9

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