Die Tätigkeit von Diplom-Sozialbetreuern und Diplom-Sozialbetreuerinnen umfasst:
a) | die Tätigkeit von Fach-Sozialbetreuern und Fach-Sozialbetreuerinnen, die im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich auf der Grundlage einer vertieften, wissenschaftlich fundierten Ausbildung mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausgeübt wird, und | |||||||||
b) | über die unmittelbare Sozialbetreuung hinaus | |||||||||
1. | die Konzeption und Planung der Betreuungsarbeit sowie die Koordination und fachliche Anleitung von sonstigen Personen, die an der Sozialbetreuung mitwirken, und | |||||||||
2. | die Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung und die Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung. |
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