Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Soziale Dienste haben werdende Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, für das Wohl der Minderjährigen zu sorgen, zu unterstützen und Minderjährige bei der persönlichen und sozialen Entwicklung zu beraten.
In Kraft seit 20.12.2013 bis 31.12.9999
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