Wildmeister
Ein Revieroberjäger kann vom Tiroler Jägerverband zum Wildmeister ernannt werden, wenn er
a) | eine mindestens achtjährige, einwandfreie, hauptberufliche Dienstzeit als Revieroberjäger zurückgelegt hat und | |||||||||
b) | in dieser Zeit sich mindestens fünf Jahre in der Ausübung von wenigstens vier der im § 20 lit. b angeführten Funktionen bzw. Tätigkeiten bewährt hat. |
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