§ 45c T-TG Aufgaben des Geschäftsführers

T-TG - Tourismusgesetz 2006, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dem Geschäftsführer obliegen insbesondere

  1. a)Litera adie Vertretung des Fonds nach außen,
  2. b)Litera bdie Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten,
  3. c)Litera cdie Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel,
  4. d)Litera ddie Ausarbeitung der Förderrichtlinien des Fonds sowie der Geschäftsordnung des Fonds,
  5. e)Litera edie Erstellung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses,
  6. f)Litera fdie Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes,
  7. g)Litera gdie Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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