Die Ermittlung von Daten kann insbesondere erfolgen durch:
a) | die Verarbeitung eigener Daten, | |||||||||
b) | die Beschaffung von Statistikdaten, insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Bundesstatistik, den statistischen Diensten anderer Länder sowie mit sonstigen Statistikproduzenten oder -betreibern, | |||||||||
c) | die Beschaffung von Verwaltungsdaten, | |||||||||
d) | die Beschaffung von veröffentlichten Daten und von Daten aus Registern der öffentlichen Verwaltung, | |||||||||
e) | statistische Erhebungen. |
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