Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Gebarung der Landarbeiterkammer hat nach den Grundsätzen der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit im Sinn ihrer Zielsetzungen zu erfolgen.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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