Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Körperlehre und Erste Hilfe: | |||||||||
Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie und der medizinischen Aspekte des Sportkletterns; Erste Hilfe-Maßnahmen für auftretende Beschwerden und Unfälle beim Sportklettern; Methoden und Techniken der Verletzungsprophylaxe | ||||||||||
2. | Unterrichtslehre: | |||||||||
Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik, der Methodik, der Menschenführung und der psychologischen Aspekte beim Sportklettern; Grundkenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Sportkletterunterricht | ||||||||||
3. | Bewegungslehre: | |||||||||
Grundlagen der Biomechanik; Grundkenntnisse der kletterspezifischen Bewegungsabläufe und -techniken; motorische Prinzipien des Sportkletterns und Boulderns; Bewegungs- und Fehleranalyse sowie -korrektur | ||||||||||
4. | Sportklettern mit Kindern: | |||||||||
Grundkenntnisse der Kinderbetreuung und der pädagogischen, didaktischen und methodischen Besonderheiten des Kindersportkletterns; kindgerechtes Sichern und Absichern von Routen; Kletterspiele; Grundkenntnisse der Erlebnispädagogik | ||||||||||
5. | Ausrüstungs- und Gerätekunde: | |||||||||
Grundkenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Handhabung und Pflege von Seilen, der sonstigen Sportkletterausrüstung und sonstiger für die Tätigkeit als Sportkletterlehrer bedeutsamer technischer Geräte; einschlägige Sicherheitsstandards von Kletterwänden und Klettergärten | ||||||||||
6. | Unfallkunde: | |||||||||
Grundkenntnisse und Beurteilung der objektiven und der subjektiven Gefahren und typischer Fehler beim Sportklettern; Möglichkeiten der Vermeidung von Sportkletterunfällen; Partnercheck. |
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