Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Planung und Durchführung von Schluchtentouren: | |||||||||
Ausbildung in den Fortbewegungsarten in Schluchten verschiedener Schwierigkeitsstufen; Erlernen der verschiedenen Klettertechniken; Schulung in sicherer Schluchtenführung; Gestaltung und Betreuung von Schluchtentouren; spezielle Seil- und Sicherungstechniken | ||||||||||
2. | Wildwasserschwimmen und Wassersprungtechniken: | |||||||||
Ausbildung im aktiven und passiven Schwimmen in Gewässern verschiedener Schwierigkeitsgrade; Tauchen; Erlernen von sicheren Absprüngen aus unterschiedlichen Höhen | ||||||||||
3. | Rettungstechniken: | |||||||||
Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Rettungsmethoden im Wasser und aus Schluchten; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen. |
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