Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen: | |||||||||
Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Sportkletterlehrer | ||||||||||
2. | Natur- und Umweltkunde: | |||||||||
Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen insbesondere hinsichtlich der Anlage von Klettergärten; Grundkenntnisse über die Tier- und Pflanzenwelt des Ökosystems Fels; Bewusstseinsbildung der Sportkletterlehrer in Bezug auf Naturverträglichkeit bei der Gestaltung und beim Besuch von Klettergärten; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum | ||||||||||
3. | Tourismuskunde und Infrastrukturen des Sportkletterns: | |||||||||
Kenntnis der Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol für das Sportklettern | ||||||||||
4. | Körperlehre und Erste Hilfe: | |||||||||
Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie und der medizinischen Aspekte des Sportkletterns; Erste Hilfe-Maßnahmen für auftretende Beschwerden und Unfälle beim Sportklettern; Methoden und Techniken der Verletzungsprophylaxe | ||||||||||
5. | Unterrichtslehre: | |||||||||
Vertiefte Kenntnisse der Pädagogik, der Didaktik, der Methodik, der Menschenführung und der psychologischen Aspekte beim Sportklettern; Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Sportkletterunterricht | ||||||||||
6. | Trainingslehre: | |||||||||
Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; vertiefte Kenntnisse der allgemeinen und sportartspezifischen Trainingsprinzipien und -methoden; Trainingsplanung; Regeneration | ||||||||||
7. | Bewegungslehre: | |||||||||
vertiefte Kenntnisse der Biomechanik; Kenntnisse der kletterspezifischen Bewegungsabläufe und -techniken; motorische Prinzipien des Sportkletterns und Boulderns; Bewegungs- und Fehleranalyse sowie -korrektur | ||||||||||
8. | Sportklettern mit Kindern: | |||||||||
vertiefte Kenntnisse der Kinderbetreuung und der pädagogischen, didaktischen und methodischen Besonderheiten des Kindersportkletterns; kindgerechtes Sichern und Absichern von Routen; Kletterspiele; Grundkenntnisse der Erlebnispädagogik | ||||||||||
9. | Ausrüstungs- und Gerätekunde: | |||||||||
Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Handhabung und Pflege von Seilen, der sonstigen Sportkletterausrüstung und sonstiger für die Tätigkeit als Sportkletterlehrer bedeutsamer technischer Geräte; einschlägige Normen und Sicherheitsstandards und Grundkenntnisse des Baus von Kletterwänden, Kletteranlagen und Klettergärten | ||||||||||
10. | Routenplanung und Taktik: | |||||||||
Planung von Sportkletterrouten; Kenntnisse der international gängigen Schwierigkeitsbewertungen; taktische Maßnahmen beim Sportklettern und Bouldern | ||||||||||
11. | Unfallkunde: | |||||||||
Kenntnisse und Beurteilung der objektiven und der subjektiven Gefahren und typischer Fehler beim Sportklettern; Möglichkeiten der Vermeidung von Sportkletterunfällen; Partnercheck; Gefahren der Witterung beim Sportklettern. |
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