Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen und nicht anderes bestimmt wird, sind diese Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2020 bis 31.12.9999
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