§ 48h SWStG

SWStG - Schaumweinsteuergesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 2 Abs. 3, § 2a Z 2 bis 8, § 4 Abs. 2 Z 1 und 5, § 12 Abs. 4, § 13 Abs. 3, § 19 Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 6, § 21 Abs. 1 und Abs. 2, § 22 einschließlich der Überschrift sowie § 29 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 treten mit 1. Mai 2016 in Kraft.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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