Nicht verschrieben werden dürfen:
1. | Suchtgifte in Substanz; | |||||||||
2. | Arzneimittel, die mehr als ein Suchtgift enthalten, ausgenommen zugelassene Spezialitäten; | |||||||||
3. | Zubereitungen aus Heroin, Cannabis, Cocablättern, Ecgonin und den im Anhang V dieser Verordnung angeführten Stoffen; ausgenommen sind | |||||||||
a) | Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind, | |||||||||
b) | der aus Cannabisextrakten isolierte Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol mit einem standardisierten Reinheitsgrad von mehr als 95% für magistrale Zubereitungen. |
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