Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Eine kollektivvertragliche Bestimmung, wonach bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern als Arbeiter anzusehen sind, ist jedoch unwirksam, wenn die Leistungskriterien für ein Angestelltenverhältnis sprechen. Entscheidungstexte 10 ObS 32/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 32/92 Veröff: SSV-NF 6/20 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §21ASVG §22BSVG §12 Abs5B-KUVG §8GSVG §14
Rechtssatz: Die Formalversicherung hat nach § 12 Abs 5 BSVG - aber auch nach allen anderen in Betracht kommenden Sozialversicherungsgesetzen (§§ 21, 22 ASVG, § 8 B-KUVG, § 14 GSVG) - die gleichen Rechtswirkungen wie die Pflichtversicherung. Entscheidungstexte 10 ObS 40/91 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 10 ObS 40/91 Veröf... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §245ASVG §273
Rechtssatz: Die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit muss eine solche Tätigkeit gewesen sein, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit und damit gemäß § 245 ASVG die Leistungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren wür... mehr lesen...
Norm: ASVG §14
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer vorwiegend zur Leistung höherer, nicht kaufmännischer Dienste angestellt wurde, bilden die Kollektivverträge wesentliche Hinweise. Wurde ein Arbeitnehmer in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe eines Kollektivvertrages für Angestellte eingereiht, so ist dies ein wichtiges Indiz für eine Tätigkeit als Angestellter (vgl Schaub Arbeitsrechtshandbuch 49). Entsche... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 EASVG §273
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz und Z 2 ASVG ist der Inhalt der Tätigkeit und nicht die Vereinbarung der Parteien über das Beschäftigungsverhältnis entscheidend. Dies gilt insbesondere auch für die Lösung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten durch eines der im § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG angeführten Berufsgesetze geregelt ist (unter Ablehnung von VwGHSlg 5966/A). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §14ASVG §255 Abs3 AASVG §273
Rechtssatz: "Vertragsangestellte", die zwar Arbeitertätigkeiten verrichten, auf deren Dienstverhältnis aber nach dem Dienstvertrag das AngG gelten soll, werden bei der Frage der Leistungszugehörigkeit und Leistungszuständigkeit den echten Angestellten gleichgestellt. Bei der Prüfung ob Berufsunfähigkeit vorliegt ist jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit auszugehen. (hier: "Heilbademeisterin und Heilmasse... mehr lesen...