Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Stipendienstiftung ist von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit. Dies gilt auch für Anbringen an die Stipendienstiftung. Im Übrigen gilt die Stipendienstiftung abgabenrechtlich als öffentliche Stiftung.
In Kraft seit 19.12.2005 bis 31.12.9999
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