Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung in Kraft. Die operative Tätigkeit der Stipendienstiftung beginnt mit Überweisung der Mittel gemäß § 4 Abs.1.
In Kraft seit 19.12.2005 bis 31.12.9999
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