Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für das weitere Verfahren gelten die §§ 138 bis 153 sinngemäß.
In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 128 Stmk. VRG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 128 Stmk. VRG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 128 Stmk. VRG