§ 7 Stmk. MLG 2014 Leiterinnen-/Leiterzulage und Mehrdienstleistungen

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Leiterinnen/Leiter erhalten eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt:

 

1.

bis 7,0 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)

Euro 730,0

2.

über 7,0 bis 14,0 VBÄ

Euro 820,0

3.

über 14,0 VBÄ

Euro 940,0

 

(2) Eine Vergütung von Mehrdienstleistungen gebührt, wenn sie vom Schulerhalter angeordnet sind und das zugewiesene Stundenausmaß gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 überschritten wird. Diese Vergütung beträgt für jede Unterrichtsstunde 1,3 % des mit dem Faktor 0,75 vervielfachten Monatsbezuges. Sofern sich aus kalendermäßigen Gründen (abweichend von der Dauer eines Schuljahres im Regelfall) eine Überschreitung des nach § 10 Abs. 1 Z. 1 vorgesehenen Stundenausmaßes ergibt, besteht jedoch kein Anspruch auf diese Vergütung.

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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