§ 1 Stmk. MLG 2014 Geltungsbereich

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Bestimmungen dieses Gesetzes regeln das Dienst- und Besoldungsrecht der in einem Dienstverhältnis zu Gemeinden stehenden Lehrerinnen/Lehrern an Musikschulen im Sinne des § 3 Z. 2.

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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