§ 16 Stmk. MLG 2014

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 90/2020, treten in Kraft:

1.

das Inhaltsverzeichnis, § 3 Z 4, § 9a und § 11 Abs. 1 mit 14. September 2020,

2.

§ 3 Z 5 lit. c, e, f und g, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 6, sowie § 13 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2020, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2014, LGBl. Nr. 90/2020

In Kraft seit 14.11.2020 bis 21.01.2021
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