Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, finden die Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160/1962, und das Steiermärkische Landes-Reisegebührengesetz, LGBl. Nr. 24/1999, sinngemäß Anwendung.
In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
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