Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 Stmk. HAG 2013
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 Stmk. HAG 2013 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 Stmk. HAG 2013