§ 17 Stmk. HAG 2013 Inkrafttreten

Stmk. HAG 2013 - Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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