§ 41m Stmk. BG Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011

Stmk. BG - Steiermärkisches Bezügegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2011, LGBl. Nr. 74/2011

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 41m Stmk. BG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 41m Stmk. BG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 41m Stmk. BG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 41m Stmk. BG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 41m Stmk. BG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 41l Stmk. BG
§ 41n Stmk. BG