§ 41n Stmk. BG Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2012

Stmk. BG - Steiermärkisches Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2012.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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