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§ 43 Stmk. BG (Steiermärkisches Bezügegesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 43 Stmk. BG (weggefallen)
Stmk. BG - Steiermärkisches Bezügegesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 43
Stmk. BG seit 02.10.1991 weggefallen.
In Kraft seit 03.10.1991 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Stmk. BG
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Paragrafennavigation
§ 41f Stmk. BG Vollständiger Übergang auf das Landes-Bezügegesetz
§ 41g Stmk. BG Weiteranwendung der Bestimmungen über Ruhe- und Versorgungsgenüsse bei Unfähigkeit zur weiteren Funktionsausübung
§ 41h Stmk. BG
§ 41i Stmk. BG
§ 41j Stmk. BG
§ 41k Stmk. BG
§ 41l Stmk. BG
§ 41m Stmk. BG Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011
§ 41n Stmk. BG Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2012
§ 42 Stmk. BG
§ 43 Stmk. BG (weggefallen)
§ 44 Stmk. BG (weggefallen)
Art. 1 Stmk. BG
Art. 2 Stmk. BG
Art. 3 Stmk. BG
Steiermärkisches Bezügegesetz (Stmk. BG) Fundstelle
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 42 Stmk. BG
§ 44 Stmk. BG
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