§ 6 StGschEG Verrechnung und Auszahlung

StGschEG - Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die Abgeltung der Kosten für die Hilfeleistung gemäß § 2 werden vom Land in Form von Tagsätzen der Frauenschutzeinrichtung überwiesen.

In Kraft seit 01.04.2005 bis 31.12.9999
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