Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 18 StGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 18 StGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 18 StGG