IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde gemäß § 88 Abs 2 SPG von AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in **** Z, gegen eine – der DD (belangte Behörde) zurechenbare – Amtshandlung unter der Leitung von CC am 1.1.2021 bei der X bzw am W in Z sowie gegen die Nennung des Namens des Beschwerdeführers durch CC an außenstehende Personen, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...