Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle

StGG - Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
StF: RGBl. Nr. 142/1867

Änderung

StGBl. Nr. 303/1920 (KNV: 379 AB 383 S. 29 u. 32.)

BGBl. Nr. 1/1920 (KNV: AB 991 S. 100, 101 u. 102.)

BGBl. Nr. 8/1974 (NR: GP XIII AB 960 S. 84. BR: S. 326.)

BGBl. Nr. 262/1982 (NR: GP XV IA 29/A AB 978 S. 114. BR: S. 423.)

BGBl. Nr. 684/1988 (NR: GP XVII RV 134 AB 667 S. 81. BR: AB 3596 S. 509.)

Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich das nachstehende Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu erlassen, und anzuordnen, wie folgt:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1987
2. Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: General Rights of Nationals in the Kingdoms and Länder represented in the Council of the Realm

In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
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