Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Grundlage für die Neuregulierung, Regulierung, Ablösung und Sicherung der Nutzungsrechte bildet das durch Übereinkommen festgestellte oder durch Urkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der Nutzungsrechte und der Gegenleistungen.
In Kraft seit 22.01.1983 bis 31.12.9999
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