§ 10 StAOG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

StAOG - Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 29.11.2007 bis 31.12.9999
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