Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle

StAOG - Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Gesetz vom 18. September 2007 über die Bestellung von Aufsichtsorganen (Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz – StAOG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 95/2007 (XV. GPStLT RV EZ 1497/1 AB EZ 1497/4)

Änderung

LGBl. Nr. 82/2013 (XVI. GPStLT IA EZ 1962/1 AB EZ 1962/2)

LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)

LGBl. Nr. 89/2013 (KB)

In Kraft seit 29.11.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz (StAOG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StAOG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 StAOG