Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Ein Drittel der Mitglieder des Landtages hat das Recht, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes zu stellen.
In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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