Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Gesetzesbeschlüsse über Gegenstände, die nach unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Regelungen einer Notifizierungspflicht unterliegen, dürfen erst gefasst werden, wenn den jeweiligen Verpflichtungen entsprochen ist.
In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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