§ 23 SpBV 2015 Begutachtung nach Bauausführung

SpBV 2015 - Sportbooteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die in §§ 19 Abs. 2, 3 und 4 genannte Begutachtung nach Bauausführung ist nach Anhang V durchzuführen.

In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
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