§ 8 Schul-Raumordnungsprogramm Besonderes Ziel

Schul-Raumordnungsprogramm - Raumordnungsprogramm für das Schulwesen

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Besonderes Ziel ist:

die Schaffung bzw. Erhaltung von Sonderschulen für körperbehinderte Kinder, für sprachgestörte Kinder, für schwerhörige Kinder, für taubstumme Kinder, für sehgestörte Kinder, für blinde Kinder und für schwerstbehinderte Kinder sowie von Sondererziehungsschulen (für schwererziehbare Kinder) und Heilstättensonderschulen (in Krankenanstalten und ähnlichen Einrichtungen) unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Folgeeinrichtungen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 Schul-Raumordnungsprogramm


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Schul-Raumordnungsprogramm selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 Schul-Raumordnungsprogramm


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 Schul-Raumordnungsprogramm


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 Schul-Raumordnungsprogramm eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 7 Schul-Raumordnungsprogramm
§ 9 Schul-Raumordnungsprogramm